Es wurden Änderungen an der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg beschlossen, welche am 9. Februar 2022 in Kraft treten. Diese wirken sich auch auf die Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen aus, welche ebenfalls angepasst wurde.
Der Deutsche Harmonika-Verband Landesverband Baden-Württemberg hat die für Musikvereine sowie Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen geltenden Regelungen hier in einem PDF zum Download zusammengefasst.