Das Förderprogramm wirkt in zwei Bereichen: In der Projektförderung können Institutionen, Gruppen oder Einzelpersonen für kulturelle Projekte im ländlichen Raum zwischen 2.000 und 10.000 Euro Fördermittel beantragen. Die Projektförderung richtet sich an Profis und Amateure. Antragsberechtigt sind Initiativen von Bürgerinnen und Bürgern oder Einzelpersonen, Kultur- und Kulturvereine, Schulen und kommunal oder bürgerschaftlich getragene Einrichtungen.
Ein weiterer Bestandteil des Programms ist die Auszeichnung »Landmusikort des Jahres«: Einmal im Jahr werden 13 Kommunen und Landkreise aus dem ländlichen Raum für bereits laufende, kreative Ideen ausgezeichnet. Unter ihnen werden drei Bundespreisträger gekürt, die Preisgelder von 30.000, 20.000 und 10.000 Euro erhalten. Die vergebenen Preisgelder fließen in kulturelle Projekte vor Ort. Fortbildungsangebote runden das Programm ab: In Zusammenarbeit mit vier Landesmusikakademien werden Schulungen für haupt- und nebenamtliche Akteure angeboten.
In beiden Bereichen, Projektförderung und »Landmusikort des Jahres«, entscheidet eine unabhängige fachkundige Jury unter Vorsitz von Prof. Dr. Ulrike Liedtke über die Verteilung der Fördermittel. Einsendeschluss ist der 14. Mai 2021, die Fördergelder sollen ab Juli ausgezahlt werden.
Weitere Informationen und die vollständige Ausschreibung finden sich auf der Webseite des Deutschen Musikrates.