Seit dem 1. Juni sind Proben und Konzerte von Amateurmusikensembles in Baden-Württemberg wieder zulässig. In beiden Fällen ist die Erarbeitung eines Hygienekonzeptes notwendig, das auf Verlangen auch den Behörden vorgelegt werden muss.
Bei Veranstaltungen sind derzeit maximal 100 Besucher zulässig, wenn es die räumlich Gegebenheiten zulassen. Zwischen den Sitzplätzen ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Näheres regelt die CoronaVO Veranstaltungen.
Zur Vorbereitung von Konzerten sind auch Proben zulässig. Auch hier sind hygienische Aspekte besonders zu beachten. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat FAQ veröffentlicht mit den wichtigsten Fragen.