Das Förderprogramm „Kunst trotz Abstand“ des Landes Baden-Württemberg wird verlängert. Gefördert werden künstlerische Darbietungen sowie die Entwicklung und Erprobung neuer Formate, zielgruppenspezifischer Angebote und künstlerischer Konzepte, die trotz der derzeitigen Auflagen umgesetzt werden können und dürfen. Der Beginn des Projektes muss spätestens am 31. Dezember 2020, der Abschluss des Projektes muss spätestens am 31. Juli 2021 erfolgt sein. Die Antragsrunden enden jeweils am 9. August 2020, am 6. September 2020 und am 4. Oktober 2020.