Mit dem Förderprogramm »FreiRäume« verfolgt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) das Ziel, neue Orte der Begegnung und des gemeinschaftlichen Engagements zu schaffen. Die Fördermittel können dafür eingesetzt werden, leerstehende Gebäude in ländlichen Kommunen durch künstlerische und soziokulturelle Prozesse wieder zu beleben oder bestehende Räume für kulturelle Zwecke für neue Angebote und Zielgruppen zu öffnen und zu sogenannten »Dritten Orten« weiterzuentwickeln. Unter dem Titel »Zukunftsmusik« richtet sich das Fördermodul zudem an Netzwerke von Chören, Ensembles und Orchestern der Amateurmusik sowie professionelle Musikerinnen und Musiker. Sie sind eingeladen, außergewöhnliche Orte der Musik aufzuspüren, diese einzurichten und dort gemeinsame Konzerte oder musikalische Aufführungen zu zeigen.
Die Antragssumme beträgt je nach Fördermodul mindestens 10.000 Euro und maximal 100.000 Euro für eine Projektlaufzeit von mindestens sechs Monaten. Der Umsetzungszeitraum beginnt am 1. Januar 2022 und endet am 31. Oktober 2023. Der Kosten- und Finanzierungsplan muss mindestens einen Anteil von 20 Prozent Eigen- oder Drittmitteln bei der Anstragsstellung vorweisen. Anträge können ab sofort bis Donnerstag, den 14. Oktober 2021, eingereicht werden.
Für alle Interessierten bietet das MWK an folgenden Terminen eine Förderberatung per Webex an:
Freitag, 13. August 2021, 15:00 bis 17:00 Uhr
Montag, 20. September 2021, 10:00 bis 12:00 Uhr
Montag, 20. September 2021, 16:00 bis 18:00 Uhr.
Bei Interesse melden Sie sich bitte bis zum Vortag per Mail an freiraeume@mwk.bwl.de mit Angabe des Namens, der Einrichtung und der Mailadresse an.
Alle Informationen sowie die FAQ zum Förderprogramm finden sich auf der Webseite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst.