Seit dem 01. Januar 2025 gelten für Vereine Neuerungen. Über einige Änderungen, wie die Kleinunternehmerregelung oder die E-Rechnung wurde bereits in diesem Newsletter berichtet. Weitere Änderungen sind u.a. die Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze bei Minijobs auf 556 € und die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze bei der Sozialversicherung.
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