Künstlersozialabgabe 2026: Beitragssatz sinkt auf 4,9 Prozent

Ab dem 1. Januar 2026 gilt ein neuer Abgabesatz in der Künstlersozialversicherung: Organisationen, die freiberufliche künstlerische oder publizistische Leistungen verwerten, müssen 4,9 % der gezahlten Entgelte als Künstlersozialabgabe abführen. Für Dirigentinnen und Dirigenten in Amateurmusikorchestern und -chören gilt weiterhin eine Ausnahme. Die Künstlersozialkasse ermöglicht selbstständigen Künstlerinnen und Künstlern sowie Publizistinnen und Publizisten den Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

www.dhv-ev.de/vereinsverwaltung/kuenstlersozialkasse/

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