Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) in Deutschland verpflichtend. Dies betrifft auch Orchester und Vereine. Eine E-Rechnung ist ein standardisiertes, maschinenlesbares Format, das über die reine Übermittlung per E-Mail hinausgeht.
Vereine müssen sicherstellen, dass sie E-Rechnungen sowohl erstellen als auch empfangen können, sofern sie umsatzsteuerpflichtige Geschäfte tätigen. Ausnahmen bestehen beispielsweise bei Rechnungen an Privatpersonen oder bei Beträgen unter 250 €.
Detaillierte Informationen und Handlungsempfehlungen hat die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt übersichtlich zusammengefasst.
www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/dseerechtstipp/e-rechnung-was-jetzt-gilt/